Inhalte der Heilpraktiker-Ausbildung

heilpraktiker-ausbildung-inhalteDie Ausbildung zum Heilpraktiker unterliegt keinen genauen gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings müssen Sie vor dem Gesundheitsamt eine Prüfung ablegen, in der Sie alle erforderlichen Kenntnisse für die Ausübung des Berufs vorweisen. Daher sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die erforderlichen Kenntnisse in der Ausbildung auch vermittelt werden. Das ist eines der wesentlichen Kriterien für die Auswahl der richtigen Schule.

Anforderungen haben sich geändert!

Was Sie hier insbesondere beachten müssen, ist die Veränderung der Prüfungen zum Heilpraktiker. Am 22. März 2018 ist eine neue bundesweite Prüfungsleitlinie in Kraft getreten, die die Anforderungen an die Heilpraktikerprüfung erhöht hat. Vor der neuen Leitlinie war die Heilpraktikerprüfung eher auf den Aspekt der Gefahrenabwehr der Patienten durch heilkundliche Verfahren ausgelegt.

Nun werden von angehenden Heilpraktikern weitergehende medizinische Kenntnisse gefordert. Das soll sicherstellen, dass ein Heilpraktiker die Gesundheit der Patienten besser einschätzen kann und erkennt, wann eine ärztliche Behandlung erfolgen muss.

Mit der neuen Leitlinie ist auch besser sichergestellt, dass die Gesundheitsämter weitgehend gleiche Prüfungsanforderungen stellen. Die Prüfungsrichtlinien konnten vorher vom Gesundheitsamt selbst bestimmt werden. Daher gab es durchaus regionale Unterschiede in den Anforderungen. Das hat sich nun ein wenig angepasst.

Die neuen Inhalte, die Sie kennen müssen

Aus den neuen Leitlinien, die seit dem 22. März 2018 gültig sind, gehen die Anforderungen nun konkreter hervor. Hierin heißt es unter anderem, dass umfassendere medizinische Kenntnisse für die Tätigkeit als Heilpraktiker erforderlich sind. Das bedeutet beispielsweise Kenntnisse in Anatomie, pathologische Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie und Pharmakologie. Allgemeine Krankheitslehre und Wissen um Schmerzzustände zählen nun ebenfalls zu den Anforderungen.

Konkreter muss ein Heilpraktiker nun auch physische und psychischer Erkrankungen erkennen und im ihm erlaubten Umfang behandeln können. Dazu zählen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, Allergien, Rheuma, Krebserkrankungen, Infektionskrankheiten, gynäkologische Erkrankungen, Muskel- und Nervenerkrankungen, psychische und neurologische Erkrankungen sowie Haut-, Hals-, Nasen- und Ohrenerkrankungen. Weiterhin gehören hier auch das Erkennen von Altersbeschwerden und Schwangerschaftsbeschwerden dazu.

Zudem muss ein Heilpraktiker nun auch anwendungsbezogene Kenntnisse medizinischer Art mitbringen. Die medizinische Sprache muss verstanden werden, sodass ärztliche Befunde und Befunde anderer medizinischer Gruppen verstanden werden können. Was Laborwerte bedeuten, muss ebenfalls für die Berufsausübung mitgebracht werden.

Heilpraktiker müssen zudem erlernen, wie eine Patientenuntersuchung vernünftig gestaltet wird und wie eine Diagnose gestellt werden muss. Die entsprechenden Methoden der Anamnese, Diagnostik und Untersuchung müssen bekannt sein. Daraus muss dann ein Behandlungsvorschlag erfolgen können und der Heilpraktiker muss auch erkennen können, wann eine ärztliche Behandlung angebracht ist. Die eigene methodische Grenze muss somit genau eingehalten werden. Falls invasive Maßnahmen notwendig sind und im Rahmen der Heilpraktikertätigkeit durchgeführt werden dürfen, muss der Heilpraktiker diese Dinge natürlich beherrschen. Das ist beispielsweise das Setzen von Injektionen oder die Blutentnahme.

Fazit

Diese umfassenden neuen Anforderungen müssen in der Prüfung zum Heilpraktiker nachgewiesen werden. Das wird auch den Anforderungen an den Beruf des Heilpraktikers gerecht und dient natürlich dem Schutz der Patienten. Für Sie bedeutet das aber auch eine intensivere Vorbereitung auf die Prüfung und das Absolvieren einer Ausbildung, die inhaltlich den geänderten Anforderungen gerecht wird.

Zwar ist es weiterhin möglich, sich auch im Selbststudium die notwendigen Kenntnisse für die Heilpraktiker-Prüfung anzueignen, aber dazu konnte vorher schon nicht geraten werden und nun noch weniger. Denn vor allem ohne medizinische Vorkenntnisse ist eine solide Ausbildung an einer privaten Schule fast schon notwendig, um die Prüfung zum Heilpraktiker erfolgreich zu absolvieren. Da gleichzeitig die Ausbildung nicht weiter reguliert ist, müssen Sie ebenfalls unbedingt bei der Wahl der Schule darauf achten, dass die prüfungsrelevanten Inhalte auch als Ausbildungsinhalte unterrichtet werden. Seriöse Schulen werden sich den neuen Leitlinien angepasst haben, wenn die Ausbildungen dort nicht ohnehin bereits die größten Teile dieser Inhalte als Ausbildungsbestandteil hatten.