Heilpraktikerprüfung

Heilpraktiker PrüfungDer Heilpraktiker ist kein klassischer Ausbildungsberuf. Um als Heilpraktiker tätig zu werden, muss dennoch eine Heilpraktikerprüfung abgelegt werden. Eine bestandene Prüfung ist somit Pflicht. Diese wird am Gesundheitsamt des Wohnortes des Prüflings durchgeführt. Dabei leitet ein Amtsarzt die Prüfung, unterstützt von mindestens einem Heilpraktiker. Die Prüfung besteht dabei aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, die beide bestanden werden müssen.

Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung

Für die Anmeldung ist jeder Prüfling selbst verantwortlich. Die Anmeldung erfolgt über die Stadt beziehungsweise Gemeinde in aller Regel. Genaue Informationen sind auf den Seiten der Gesundheitsämter angegeben. Die Prüfung selbst findet dann beim zuständigen Gesundheitsamt statt. Man sollte sich rechtzeitig für die Prüfung anmelden, weil die Gesundheitsämter nur zwei Zeiträume im Jahr für die Prüfungen zum Heilpraktiker ansetzen.

Ein Zeitraum liegt im März und einer im Oktober. Wer sich nicht rechtzeitig anmeldet, muss eventuell längere Wartezeiten hinnehmen. Bei Anmeldung müssen die Unterlagen einschließlich Nachweise wie Schulzeugnis und Führungszeugnis vollständig sein.

Prüfungskosten

Die Prüfungskosten sind zwischen den Bundesländern und gar den einzelnen Gesundheitsämtern sehr unterschiedlich. In der Regel wird eine Prüfungsgebühr erhoben und eine Gebühr für die Ausstellung der Urkunde zum Heilpraktiker und der Eintragung. Die Prüfungsgebühr liegt zwischen 150 Euro und 600 Euro, für die Erlaubniserteilung dann weitere 50 Euro bis 250 Euro.

Die Frist zur Zahlung kann vor dem Prüfungstermin liegen oder es wird später eine Rechnung geschickt. Auch die Handhabe bei Nichtbestehen der Prüfung ist unterschiedlich. Bei einigen Gesundheitsämtern sind dann nur die Teile der Prüfung zu zahlen, an denen auch teilgenommen wurde, bei anderen ist grundsätzlich die ganze Prüfungsgebühr zu zahlen.

Für die Prüfung muss man mit Kosten im mittleren dreistelligen Bereich rechnen. Hinzu kommen Fahrtkosten zum Gesundheitsamt. Die genauen Kosten sind auf der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamts ersichtlich oder man erhält die Informationen auf telefonische Nachfrage.

Ablauf der Heilpraktikerprüfung

Die Heilpraktikerprüfung teilt sich in zwei Teilprüfungen. Es gibt einen schriftlichen Prüfungsteil und einen mündlichen Prüfungsteil. Die beiden Prüfungsteile finden nacheinander statt, beginnend mit dem schriftlichen Teil.

Die mündliche Prüfung folgt dann in der Regel einige Tage später. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung beliebig oft wiederholt werden, dann an einem nachfolgenden Zeitraum. Es sind dann aber erneut Prüfungsgebühren zu zahlen.

Teil 1: Die schriftliche Heilpraktikerprüfung

Im schriftlichen Teil der Heilpraktikerprüfung wird den Prüflingen ein Multiple-Choice-Test mit 60 Fragen gegeben. Die Prüfungszeit beträgt normalerweise 120 Minuten. Von den 60 Fragen müssen 45 richtig beantwortet werden, um zu bestehen. Die Bestehensgrenze ist somit 75 Prozent. Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung, um in die mündliche Prüfung zu gehen.

Teil 2: Die mündliche Heilpraktikerprüfung

Die mündliche Prüfung findet in den meisten Fällen gruppenweise statt. Es werden somit bis zu vier Prüflinge gemeinsam geprüft. Prüfungsvorsitzender ist ein Amtsarzt, mindestens ein Heilpraktiker ist ebenfalls prüfungsberechtigt anwesend. In der Regel gibt es dann noch einen weiteren Protokollanten. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt 30 bis 60 Minuten.

In der mündlichen Prüfung wird noch einmal das Fachwissen abgefragt, aber die Prüflinge müssen auch praktische Anwendungen zeigen können. Daher ist es dringend angeraten, zuvor Praxisseminare in der Ausbildung besucht zu haben. Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn keine fachlichen Mängel durch die Prüfer festgestellt werden. Bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung muss im Wiederholungsfall auch die schriftliche Prüfung noch einmal absolviert und bestanden werden.

Update: neue Leitlinien! – Prüfung wird anspruchsvoller

Seit dem 22. März 2018 gilt eine neue bundesweite Richtlinie für die Heilpraktikerprüfung. Hiernach müssen die Prüflinge im Vergleich zur vorherigen Prüfungssituation neue und mehr Inhalte wissen. Vor allem der Bereich des schulmedizinischen Wissens ist nun anspruchsvoller geworden. So muss ein Prüfling Kenntnisse in:

  • Anatomie,
  • Physiologie,
  • Pathophysiologie,
  • allgemeine Krankheitslehre,
  • Pharmakologie und Schmerzzustände mitbringen.

Weiterhin muss in der Prüfung eine vollständige Anamnese eines Patienten aufgezeigt werden. Kenntnisse in diversen physischen und psychischen Krankheiten müssen vorhanden sein, vor allem das Erkennen von Erkrankungen. Fachsprachliche Kenntnisse müssen ebenfalls aufgezeigt werden, darunter zählt auch, dass ärztliche Befunde und Laborwerte verstanden werden müssen.

Sonstige Inhalte wie beispielsweise die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Qualitätssicherung, Hygienevorschriften und -maßnahmen sowie das Wissen um Notfälle und Rettungsketten sind weiterhin relevante Inhalte.

Die neuen Leitlinien führen also so einer anspruchsvolleren Prüfung, die eher den Verantwortlichkeiten eines Heilpraktikers entspricht. Gleichzeitig muss man sich nun noch einmal intensiver auf die Prüfung vorbereiten und sich eine entsprechend gute Ausbildung suchen, in der die geforderten Inhalte gelehrt werden.

Kostenlose Prüfungsfragen für angehende Heilpraktiker

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